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Freitestung nach fünf Tagen ab dem 1. Mai

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Freitestung nach fünf Tagen ab dem 1. Mai

Die GMK-Vorsitzende, Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD), sagte: „Den geplanten Strategiewechsel der Quarantäne- und Isolationsregelungen hin zu mehr Eigenverantwortung halten wir für vertretbar.“ Die neuen Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums mit dem Robert-Koch-Institut gehen auf einen Beschluss der GMK zurück. Die Gesundheitsminister, -ministerinnen und -senatorinnen hatten darum gebeten, die Quarantäne- und Isolationsregelungen an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen und zu überarbeiten.

Die Absonderung für Infizierte und Kontaktpersonen soll ab Mai von sieben auf fünf Tage verkürzt werden. Für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Alten- und Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten müssen im Infektionsfall die Gesundheitsämter ein Tätigkeitsverbot anordnen. Eine Freitestung ist frühestens nach fünf Tagen möglich.

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